Neue Kulturförderrichtlinien des Kreises verabschiedet

    Kulturschaffende und -initiativen können ab sofort Förderanträge bei der Kreisverwaltung einreichen. Die neuen Kulturförderrichtlinien des Kreises Minden-Lübbecke wurden am Montag, 15. März 2021 in der Sitzung des Kreisausschusses verabschiedet.

    Drei Richtlinien zur Kulturförderung im Kreis Minden-Lübbecke:

    1. Die Richtlinie zur Förderung der Kulturarbeit ist mit einem jährlichen Budget von 25.000 Euro ausgestattet und soll unbürokratisch Kulturformate aller kulturellen Genres fördern (z.B. Künstler-Honorare, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit)
    2. Die Richtlinie zur Unterstützung des Ehrenamtes in kulturellen Einrichtungen ist mit einem jährlichen Budget von 18.000 Euro versehen und soll das Ehrenamt in der Kulturarbeit unterstützen
    3. Die Richtlinie zur Förderung von offenen Formaten der Jugendkultur unterstützt Kulturangebote von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Jugendliche und junge Erwachsene und hat ein Jahres-Budget von 10.000 Euro.

    Antragsfrist ist Ende April, Mitte Mai entscheidet dann eine Jury über die Verteilung der Mittel. Sollten nach der Einreichungsfrist noch Mittel vorhanden sein, können Antragsteller auch danach noch Anträge einreichen, über die, die Jury dann per Umlaufbeschluss entscheidet.

    „Ich freue mich sehr, dass wir als Kreis insbesondere in diesen für die Künstlerinnen und Künstler so schwierigen Zeiten ein eigenes Programm auf den Weg bringen, dass die Vielfalt und Attraktivität der kulturellen Angebote in unserem Kreis verbessern kann“, so Landrätin Anna Katharina Bölling nach der Beschlussfassung im Ausschuss.

    Die neuen Kulturförderrichtlinien des Kreises sind ein konkretes Ergebnis des interkommunalen Kulturentwicklungsplans, den der Kreis Minden-Lübbecke in Zusammenarbeit mit dem Nachbarkreis Herford durchgeführt hat. Die beiden Aspekte „Unterstützung des Ehrenamts in der Kulturarbeit“ sowie „Förderung Offener Formate der Jugendkultur“ waren zwei Maßnahmen des Abschlussberichts, die dann für die Umsetzung priorisiert wurden.

    Die Kulturförderrichtlinien sind als Download auf der Internetseite des Kreises www.minden-luebbecke.de/Region/Kultur veröffentlicht, dort finden Interessierte ebenfalls das Antragsformular und die Bewertungskriterien für Förderanträge. Bei Fragen stehen Doris Wiese unter Tel.: 0571 807-23020 und Rainer Riemenschneider unter Tel.: 0571 807-23140 gerne zur Verfügung.

    Quelle: Pressemitteilung Kreis Minden Lübbecke, 16.03.2021