Die Impfkampagne im Kreis Minden-Lübbecke schreitet weiter voran. „Mit insgesamt mehr als 70.000 Impfungen sind wir auf einem guten Weg und, was die Impfquote betrifft, mit knapp 23 Prozent leicht über dem Bundesschnitt“, sagt Landrätin Anna Katharina Bölling und lobt in diesem Zusammenhang die großartige Arbeit der Mitarbeitenden des Impfzentrums in Hille-Unterlübbe.
Mit einem Anteil von rund 65 Prozent erfolgte dort bisher ein Großteil der Impfungen. Dort werden derzeit Personen aus fünf verschiedenen Gruppen nach vorheriger Terminvergabe mit dem Vakzin von Biontech oder Moderna geimpft:
- Priorisierte Berufsgruppen
- Kontaktpersonen einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Personen
- Kontaktpersonen von Schwangeren
- Personen mit Vorerkrankung nach §3 Abs.1 Nr.2 der Coronavirus-Impfverordnung
- Personen über 70 Jahren (die Berechtigung erfolgt jahrgangsweise)
Bei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen ist zu beachten, dass die pflegebedürftige Person (mit Pflegegrad) entweder über 70 Jahre alt sein oder eine Vorerkrankung nach § 3 Absatz 1 Nr. 2 CoronaImpfV haben muss. Sowohl Schwangere als auch Pflegebedürftige können maximal zwei Kontaktpersonen bestimmen. Kontaktpersonen müssen als Nachweis beim Impftermin eine Kopie des Mutterpasses und eine Bescheinigung der Hausärztin/des Hausarztes oder der Gynäkologin/des Gynäkologen, in der die/der Impfwillige als Kontaktperson benannt wird, mitbringen. Die Impfterminvergabe für die genannten Kontaktpersonen erfolgt über das kreiseigene Online-Terminvergabesystem. Das Buchungsportal ist über folgenden Link zu finden: https://impftermine.minden-luebbecke.de.
„Wir bitten um Verständnis, dass die Impftermine im System sukzessive mit der Zusage von Impfstoffdosen freigeschaltet werden“, erklärt die Leiterin des Minden-Lübbecker Krisenstabes, Kreisdirektorin Cornelia Schöder. „Die Nachfrage übersteigt derzeit leider das Angebot an Impfstoffdosen. Wir empfehlen den Impfberechtigten deshalb einen regelmäßigen Blick in das System.“ Auch die Personen mit Vorerkrankung (nach §3 Abs.1 Nr.2 der Coronavirus-Impfverordnung) vereinbaren bitte über die genannte Plattform https://impftermine.minden-luebbecke.de einen Termin und bringen zur Impfung ein ärztliches Attest mit.
Grundsätzlich gilt sowohl bei Kontaktpersonen als auch bei den berechtigten Vorerkrankten: Es müssen alle notwendigen Nachweise mitgebracht und vorgelegt werden. Ansonsten kann der Termin nicht wahrgenommen werden.
Aktuell werden vor allem Menschen aufgrund ihres Alters geimpft. Der Kreis Minden-Lübbecke weist ausdrücklich darauf hin, dass die zukünftig berechtigten Jahrgänge der über 70-Jährigen keine Einladung per Post erhalten. Die aktuellen Impfeinladungen werden gebündelt auf der Internetseite des Kreises www.minden-luebbecke.de veröffentlicht, die Terminvergabe erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung (online: www.116117.de, telefonisch: 0800 116 117 02). Für Ehe- beziehungsweise Lebenspartner*innen können Partnerbuchungen durchgeführt werden. Derzeit sind die Jahrgänge 1949 und früher berechtigt. Die Jahrgänge 1950 und 1951 können ab Freitag, den 23. April 2021, einen Impftermin vereinbaren.
Personengruppe | Notwendiger Nachweis | Terminvergabe |
Priorisierte Berufsgruppen: Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen Med. Praxispersonal Heilmittelerbringer*innen Mitarbeitende der Teststellen Mitarbeitende der Kindertagesstätten und Kindertagespflege Mitarbeitende der Grund- und Förderschulen Mitarbeitende der stationären Jugendhilfe gemäß § 34 SGB VIII | Eine ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung ist mitzubringen. | Die Terminvergabe erfolgt über das kreiseigene Terminvergabesystem: https://impftermine.minden-luebbecke.de |
Maximal zwei Kontaktpersonen einer Schwangeren | Bitte bringen Sie eine Kopie des Mutterpasses und eine Bescheinigung der/des HausärztIn oder der/des GynäkologIn mit, in der Sie als Kontaktperson benannt werden. | Die Terminvergabe erfolgt über das kreiseigene Terminvergabesystem: https://impftermine.minden-luebbecke.de |
Maximal zwei Kontaktpersonen einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person: Die pflegebedürftige Person ist entweder mindestens 70 Jahre alt oder aufgrund von Vorerkrankungen bereits jetzt impfberechtigt (§ 3 Coronavirus-Impfverordnung) | Die Pflegebedürftigkeit ist durch Vorlage des Pflege-/MDK-Gutachtens nachzuweisen, aus dem sich die Anerkennung eines Pflegegrades ergibt. Ferner ist eine formlose, von der pflegebedürftigen Person oder einer sie vertretenden Person unterschriebene Bestimmung der Kontaktperson vorzulegen. | Die Terminvergabe erfolgt über das kreiseigene Terminvergabesystem: https://impftermine.minden-luebbecke.de. |
Personen mit Vorerkrankung nach §3 Abs.1 Nr.2 der Coronavirus-Impfverordnung* | Bitte bringen Sie ein entsprechendes ärztliches Attest mit. | Die Terminvergabe erfolgt über das kreiseigene Terminvergabesystem: https://impftermine.minden-luebbecke.de. |
Über 70-Jährige (die Berechtigung erfolgt jahrgangsweise) – für Ehe- beziehungsweise Lebenspartner*innen können Partnerbuchungen durchgeführt werden | Die Jahrgänge 1948/1949 und früher können schon jetzt einen Impftermin vereinbaren Die Jahrgänge 1950/1951 sind ab Freitag, 23. April, an der Reihe. Die Terminvergabe erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung (online: www.116117.de, telefonisch: 0800 116 117 02). |
* Vorerkrankungen mit hoher Priorität (§ 3 Abs. 1 Nr.2 CoronaImpfV) sind:
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
- Personen nach Organtransplantation,
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
- Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
- Personen nach Organtransplantation,
Quelle: PM, Kreis Minden-Lübbecke, 23.04.2021,
Foto: Bild von Gerd Altmann (pixabay) virus-5768628_1920