Das Ziel: Weniger Wahlplakate

Gemeinde stellt keine Plakattafeln auf / Freiwillige Selbstbeschränkung für Parteien und Wählergruppen angestrebt

Wenige Wochen vor Wahlen hängen sie an Bäumen und Straßenlaternen, stehen an Kreisverkehren und verkehrsreichen Straßen und lenken wohl auch Autofahrer ab: Wahlplakate. Ihre Flut will die FDP-Fraktion zumindest auf Gemeindegebiet eindämmen und stellte daher den Antrag, die Gemeinde Hille mit der Bereitstellung von Plakatständern zu beauftragen. Diese Forderung lehnte der Haupt- und Finanzausschuss kürzlich in seiner Sitzung mehrheitlich ab. In ihrem Antrag an die Verwaltung bezog sich die FDP-Fraktion auf die Stadt Rahden, wo das Modell bereits erfolgreich praktiziert werde. Für die Gemeinde Hille wünschten sich die Liberalen für jede für eine Wahl zugelassene Partei und Wählergruppe einen Plakatständer in DIN A0 – also für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.

Die Verwaltung hatte im Vorfeld mehrere Probleme ausgemacht: Geeignete gemeindeeigene Flächen, Herstellung und Aufstellen der Ständer, deren Verteilung und Größe sowie eine Privilegierung der Wahlwerbung, die ein generelles Verbot der Plakatierung nicht zulässt. Als Standort hätte in jedem der aktuell 15 Wahlbezirke eine öffentliche, prominente Fläche gefunden werden müssen – unter Berücksichtigung des Abstands zu Nachbargrundstücken und Sichtdreiecken für den Fahrzeugverkehr.

Eine Plakattafel würde rund 500 Euro kosten, für Aufstellen und Abbau würden nach jeder Wahl 2.700 Euro an Personalkosten anfallen (zwei Mitarbeiter*innen, jeweils eine Stunde Arbeitszeit pro Standort für Aufbau und späteren Abbau). Und dann wäre da die Gleichbehandlung der Parteien und Wählergruppen: Wie groß sollen die Tafeln sein? Erhalten große Parteien mehr Fläche als kleine oder wird allen dieselbe Größe zur Verfügung gestellt? Immerhin traten bei der Bundestagswahl 2017 23 Parteien und bei der Europawahl 2019 40 an. Und würden sich alle Parteien freiwillig auf die Plakattafeln beschränken? Ein gemeinsames Vorgehen könnte nach Ansicht der Verwaltung schwierig werden. Letztendlich wurde vom Ausschuss ein Beschluss gefasst, dass die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen eine einvernehmliche Regelung bei der Plakatierung anstreben sollen mit dem Ziel, die Plakatflut einzudämmen (freiwillige Selbstbeschränkung).

PM, Gemeinde Hille, 06.05.2021