Ankündigung und Info-Vortrag
Wer nach den heißen Sommern der vergangenen Jahre mit einer kühlenden Dach- oder Fassadenbegrünung geliebäugelt hat, hat jetzt gute Chancen, hierfür finanzielle Unterstützung zu bekommen: Der Kreis Minden-Lübbecke stellt aus den Mitteln des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ des Landes NRW ein Förderprogramm zur Begrünung von Dächern und Fassaden für Gebäudeeigentümer*innen im Kreisgebiet auf.
Hitze und Starkregen – Auch der Kreis Minden-Lübbecke ist zunehmend den Folgen des Klimawandels ausgesetzt. Mithilfe des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes Nordrhein-Westfalen stellt der Kreis Minden-Lübbecke das Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung im Mühlenkreis in Höhe von 300.000,- Euro für Eigentümer*innen von privat und gewerblich genutzten Immobilien auf. Gebäudeeigentümer*innen können im Rahmen des Förderprogrammes einen Antrag bei der Kreisverwaltung Minden-Lübbecke stellen.
Durch gezielte Vorsorge lassen sich die Folgen des Klimawandels deutlich reduzieren. Mit dem Förderprogramm verfolgt der Kreis Minden-Lübbecke das Ziel, die Klimaresilienz in den kreisangehörigen Kommunen zu stärken und dadurch Bürger*innen sowie Unternehmen zu unterstützen, die sich zur Klimafolgenanpassung neu oder verstärkt orientieren möchten. Die Corona-Pandemie hat gezeigt wie eine grüne Infrastruktur die Lebensqualität in der unmittelbaren Umgebung der Wohn- und Arbeitsgebäude verbessert. Mit dem Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung im Mühlenkreis wird das lokale Mikroklima angenehmer, Abwassersysteme werden entlastet und vor Überflutung geschützt durch den natürlichen Wasserrückhalt der Dach- und Fassadenvegetation. Gleichzeitig tragen begrünte Dächer und Fassaden zur biologischen Vielfalt bei und schaffen Rückzugsorte für Vögel, Wildbienen und weitere Insektenarten.
Der Kreis Minden-Lübbecke sorgt dafür, dass die Zuwendungen des Landes NRW an Gebäudeeigentümer*innen weitergeleitet werden. Die Förderhöhe beträgt maximal 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben – das sind insbesondere Sachausgaben und Ausgaben für Investitionen für bauliche oder technische Maßnahmen sowie Fremdleistungen für deren Planung und Installationen durch Fachpersonal. Bei der Begrünung von Dächern muss der Schichtaufbau mindestens einer extensiven Dachbegrünung von 5-15 cm Substratauflage entsprechen. Bei privat genutzten Gebäuden/Immobilien beträgt die Fördersumme pro Objekt maximal 2.500 Euro. Die Fördersumme bei gewerblich genutzten Gebäuden/Immobilien beträgt maximal 10.000 Euro.
Anträge können ab dem Juni 2021 online auf den Klimaschutzseiten der Homepage des Kreises Minden-Lübbecke unter dem Reiter „Projekte“ gestellt werden. Anträge können bis spätestens 31.01.2022 eingereicht werden. Verwendungsnachweise sind bis spätestens 31.03.2022 vorzulegen.
Terminankündigung Info-Vortrag
Für alle Interessierten gibt es am Donnerstag, den 20. Mai 2021 in der Zeit von 18:00 bis 19:30 Uhr einen kostenlosen Auftaktvortrag zum Förderprogramm der Verbraucherzentrale NRW in Kooperation mit dem Kreis Minden-Lübbecke. Die Zugangsdaten zum Online-Vortrag erhalten Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.nrw/energie/foerderprogramme-zur-dachbegruenung-im-muehlenkreis-onlineseminar-59484.
Allgemeine Fragen können Sie an klimaschutz@minden-luebbecke.de richten.
Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, 17.05.2021
Beitragsbild: Symbolbild: Wasi1370 von pixabay 4552722