Neue Kulturförderung des Kreises Minden-Lübbecke ist angelaufen

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Mehr Unterstützung für die Kultur im Kreisgebiet: Nachdem der Kreistag im März 2021 die neuen Kulturförderrichtlinien auf den Weg gebracht hatte, konnten Kulturschaffende erstmals eine Förderung nach diesen Richtlinien beantragen. Jetzt hat eine 14-köpfige Jury aus Kulturexperten, ehrenamtlichen Kulturinitiativen, der Jugendkultur und Vertreter*innen der Kreispolitik insgesamt 26 Antragsteller*innen eine finanzielle Unterstützung des Kreises bewilligt. Landrätin Anna Katharina Bölling, die in der Jury mitarbeitete, resümierte nach diesem ersten Durchlauf der neuen Richtlinien: „Anzahl und Umfang der Förderanträge zeigen, dass die neuen Kulturförderrichtlinien des Kreises den Bedarf in der Kultur-Szene treffen. Wichtig ist uns, regionale Kulturakteure zu fördern und zu unterstützen, damit die Vielfalt der Kulturszene in der Region erhalten bleibt und unsere Bürgerinnen und Bürger ein attraktives und vielfältiges Kulturangebot vorfinden“.

Nach der Richtlinie zur Förderung der Jugendkultur werden sechs Anträge mit einem Fördervolumen von 8.272,15 Euro gefördert. Sieben Anträge erhalten nach der Richtlinie zur Unterstützung des Ehrenamtes in der Kulturarbeit einen Kreiszuschuss insgesamt 11.900 Euro. Und schließlich werden 13 Anträge nach der Allgemeinen Kulturförderrichtlinie mit einem Fördervolumen von insgesamt 22.698,80 Euro gefördert.

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Nach allen drei Richtlinien des Kreises sind nach dem Juryentscheid auch für das laufende Jahr noch Mittel vorhanden, so dass Antragsteller weiterhin Förderanträge einreichen können. Auch für das kommende Jahr 2022 stehen Zuschüsse des Kreises nach den Kulturförderrichtlinien wieder zur Verfügung. Bis zum 31.12.2021 können Anträge bei der Kreisverwaltung für das Jahr 2022 eingereicht werden. Nähere Informationen zu den Richtlinien finden Interessierte unter: https://www.minden-luebbecke.de/Region/Kultur.

PM: Kreis Minden-Lübbecke, 01.06.2021 – Foto: Pixabay – WorldInMyEyes und Skerbis