Neue Baugrundstücke in Südhemmern

Die Innenbereichssatzung umfasst auch die bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche nördlich der Gemeindestraße In der Riehe in Südhemmern. Karte: Geobasis NRW
Die Innenbereichssatzung umfasst auch die bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche nördlich der Gemeindestraße In der Riehe in Südhemmern. Karte: Geobasis NRW

Satzungsverfahren für bisherige Ackerfläche nördlich der Straße In der Riehe kann beginnen

Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist groß, auch in der Gemeinde Hille. Der Gemeinderat und zuvor der Planungs- und Umweltausschuss stimmten daher kürzlich einstimmig zu, ein bislang landwirtschaftlich genutztes Teilstück nördlich der Gemeindestraße In der Riehe in Südhemmern mittels Satzung dem so genannten Innenbereich einzubeziehen.

Mit dieser Entscheidung wird das Plangebiet festgelegt, und das Satzungsverfahren kann beginnen. Es könnten nach einem positiven Abschluss des Satzungsverfahrens nach Auskunft von Verwaltungsmitarbeiter Andreas Wassmann je nach Grundstückszuschnitt fünf oder sechs Wohnhäuser errichtet werden.

Der Grundstückseigentümer Christian Zeidler aus Südhemmern hatte bei der Verwaltung beantragt, für die Fläche eine Innenbereichssatzung nach §34 Abs. 4 Nr.1 und Nr.3 BauGB, die auch die Häuserreihe südlich der Straße einbezieht, aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung zu schaffen. Weder die Gemeinde Hille noch die Kreisplanungsstelle äußerten im Vorfeld grundsätzliche Bedenken. Ein städtebaulicher Vertrag zwischen Gemeinde und Eigentümer wurde im August unterzeichnet. Darin ist unter anderem festgelegt, dass der Eigentümer alle Kosten übernimmt und auf eigene Rechnung Gutachten erstellen lässt, unter anderem zu Versickerungsmöglichkeiten für Regen und Schmutzwasser und die Beschaffenheit des Baugrunds.

Zwingend erforderlich ist auch eine Untersuchung der Geruchsimmissionen, denn im östlichen Teil Südhemmerns gibt es mehrere Bauernhöfe mit Viehhaltung. Das nun eingeleitete Aufstellungsverfahren gibt auch Bürger*innen sowie Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Diese werden vom Fachausschuss und dem Gemeinderat diskutiert und bewertet und können in die Planung einfließen.

Quelle: Gemeinde Hille, 28.09.2021