Der Fischereiverband Nordrhein- Westfalen e.V. schreibt vor, dass alle vier Jahre ein in Angelegenheiten der Fischerei erfahrener Berater vom Kreis Minden-Lübbecke berufen wird.
Nach über 20 Jahren Tätigkeit als Fischereiberater beendet Helmut Uphoff sein ehrenamtliches Amt. Verabschiedet wurde Herr Uphoff von der Landrätin Anna Katharina Bölling mit dem Dank für sein langjähriges Engagement. Sie überreichte ihm ein kleines Präsent: „Der Fischereiberater erfüllt eine wichtige Aufgabe für den Kreis Minden-Lübbecke. Herr Uphoff hat die Untere Fischereibehörde immer verantwortungsvoll und umfassend in fischereilichen Angelegenheiten beraten. Seine fachliche Kompetenz wurde vor allem von den Fischereivereinen und auch vom Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. und der oberen Fischereibehörde (Bezirksregierung Detmold) sehr geschätzt. Gerade bei personellen Engpässen war er immer bereit, sich bei den Fischerprüfungen des Fischerprüfungsausschusses einzubringen und seine Kollegen*innen zu unterstützen, dafür danken wir ihm ganz herzlich“, sagte die Landrätin Anna Katharina Bölling.
Seit seiner ersten Berufung am 6. Oktober 2000 ist Helmut Uphoff (84 Jahre) aus Rahden für den Kreis Minden-Lübbecke als Kreisfischereiberater tätig. Bis zum 30. September 2021 übt er das Amt als Kreisfischereiberater für den Kreis Minden-Lübbecke noch aus und möchte, auch seinem Alter geschuldet, das Amt an den bisherigen stellvertretenden Kreisfischereiberater, Reinhold Arntz, übergeben.
Als Nachfolger wurde also der stellvertretende Kreisfischereiberater Reinhold Arntz (73 Jahre) aus Minden gewählt. Arntz war 22 Jahre lang Vorsitzender des Fischereivereins Minden und Umgegend von 1907 e. V.. Er wird ab dem 1. Oktober 2021, nach Rücksprache mit dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. die Funktion des Kreisfischereiberaters übernehmen.
Der Fischereiberater ist bei allen fachlichen Entscheidungen zu beteiligen wie beispielsweise bei der Genehmigung von Fischerei-Pachtverträgen oder auch bei der Abstimmung der fischereilichen Nutzung in Naturschutzgebieten. Er ist ehrenamtlich tätig und erhält von der Unteren Fischereibehörde eine monatliche Aufwandsentschädigung.
Die zuständige Dezernentin und Kreisdirektorin, Cornelia Schöder, betonte: „Auch Herr Arntz hat seine Aufgabe als stellvertretender Kreisfischereiberater, mit Fachkompetenz und verantwortungsbewusst wahrgenommen. Mit ihm wird die untere Fischereibehörde einen hochqualifizierten Nachfolger erhalten“.
Künftig wird Wilhelm Barthel (70 Jahre) aus Rahden, derzeit Vorsitzender des Fischereivereins Rahden e. V., das Amt des stellvertretenden Kreisfischereiberaters bekleiden. Die Untere Fischereibehörde folgt dem Vorschlag des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e. V. und beruft Barthel mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in das Amt des stellvertretenden Kreisfischereiberaters. Beiden Nachfolgern wurden die entsprechenden Berufungsschreiben und die Fischereiberaterausweise überreicht. Landrätin Anna Katharina Bölling, Kreisdirektorin Cornelia Schöder und Klaus Eichenkamp, Rechts- und Ordnungsamt, dankten den neuen Kreisfischereiberatern für ihre Bereitschaft sich weiterhin ehrenamtlich zu engagieren und wünschten ihnen alles Gute für die aktuelle Wahlperiode.
Die Untere Fischereibehörde des Kreises Minden-Lübbecke führt zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, eine Fischerprüfung durch. Diese zu bestehen, ist Grundlage für eine Fischereischeinerlaubnis. Die Termine für die Fischerprüfungen werden mindestens zwei Monate vor Beginn der Prüfung im Amtlichen Kreisblatt und in den örtlichen Tageszeitungen bekannt gemacht. Weitere Informationen unter: www.minden-luebbecke.de/Service/Recht-und-Ordnung/Fischereiangelegenheiten/
PM: Kreis Minden-Lübbecke, 21.09.2021- Foto: Mirjana Lenz/Kreis Minden-Lübbecke – Foto v.l.n.r.: Landrätin Anna Katharina Bölling, Wilhelm Barthel, Helmut Uphoff, Reinhold Arntz, Klaus Eichenkamp, Cornelia Schöder