Im Kreis Minden-Lübbecke ist in Porta Westfalica im Ortsteil Barkhausen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen ausgebrochen. Das Veterinäramt hat daher mit einer Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung, die in einer Online-Sonderausgabe des Amtlichen Kreisblattes am 03.05.2022 (https://www.minden-luebbecke.de/Verwaltung/Amtliches-Kreisblatt/) veröffentlicht wurde, einen Sperrbezirk eingerichtet. Betroffen sind in der Stadt Porta Westfalica die Ortsteile Barkhausen, Costedt, Hausberge, Holzhausen I, Lerbeck, Lohfeld, Möllbergen, Nammen und Neesen. In der Stadt Minden sind die Ortsteile und Stadtbezirke Bölhorst, Dützen, Häverstädt, Meißen, Innenstadt, Rechtes Weserufer und Rodenbeck betroffen.
Bei der Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab, so dass die Zahl der Bienen in dem betroffenen Volk immer geringer wird und schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern.
Für Menschen ist die Bienenkrankheit ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung weiterhin verzehrt werden.
Im Sperrbezirk müssen die Halter*innen von Bienen nunmehr verschiedene Regelungen beachten. So sind (soweit noch nicht geschehen) alle Bienenstände dem Veterinäramt zu melden, auch solche, die sich zu Beginn der diesjährigen Blütezeit in diesem Sperrbezirk befunden haben. Bewegliche Bienenstände dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden und es dürfen keine Bienen von außen in den Sperrbezirk eingebracht werden.
Alle Bienenvölker und -stände im Sperrbezirk müssen auf Amerikanische Faulbrut amtlich untersucht werden. Diese Untersuchung muss frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des befallenen Bienenstandes wiederholt werden. Sind alle erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen und alle Bienenvölker negativ beprobt, so kann der Sperrbezirk wieder aufgehoben werden.
Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Ausnahmen benennt die Bienenseuchenverordnung.
Weitere Informationen, Ansprechpartner*innen etc. sind auf der Homepage des Veterinäramtes unterhttps://www.minden-luebbecke.de/Service/Tiere-und-Lebensmittel/Tiergesundheit/Bienen/ zu finden.
Quelle: Pressemitteilung Kreis Minden-Lübbecke, 03.05.2022