Neue Schiedsperson gesucht

Eine Schiedsperson ist oft ein erster Ansprechpartner bei Nachbarschaftsstreit und ähnlichem.

Die Gemeinde Hille sucht neue Schiedspersonen für den Schiedsamts-Bezirk II (Hille + Eickhorst) und für den Schiedsamts-Bezirk III (Hartum, Holzhausen, Nordhemmern + Südhemmern). Der Gang zu einer Schiedsperson ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine privatrechtliche Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend zu lösen. Dabei kann es sich um Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung handeln oder um nachbarrechtliche Streitigkeiten an der Grundstückgrenze.
Um nicht am Ende des Klageweges mit einem erstrittenen Urteil vor einem Scherbenhaufen zu stehen, teilen viele Menschen diese Auffassung, dass es besser ist, sich zu vertragen als zu klagen. Eine einvernehmliche und auf Dauer tragfähige Lösung fördert eine gute Nachbarschaft und stellt somit ein Stück Lebensqualität dar. 
Vor der Schiedsperson wird ausschließlich mündlich verhandelt, sie nimmt sich Zeit und hört genau zu. Da die Schiedsperson in ihrem Amtsbezirk wohnt, kennt sie sich oftmals mit den örtlichen Gegebenheiten besser aus als das Amtsgericht. Eine Schiedsperson arbeitet ehrenamtlich, ist zwischen 30 und 70 Jahren alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt. Sie wird vom Rat der Gemeinde Hille auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts Minden bestätigt. Die Bewerber*innen brauchen keine besonderen juristischen Vorkenntnisse zu haben, denn sie werden in regelmäßigen Fortbildungen geschult. Wer sich vorstellen kann, als Schiedsperson in der Gemeinde Hille tätig zu sein, wende sich bitte an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung,

Herrn Hartmann, Tel.: 0571/40 44-228 oder d.hartmann@hille.de.

Quelle: Gemeinde Hille, 29.06.2022