Versand der Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Landratswahl

    Pixabay, 2718933
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    Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Wahl des Landrates im Kreis Minden-Lübbecke am 15.01.2023
    werden an die Wahlberechtigten in der Gemeinde Hille in diesen Tagen versandt. Jeder, der glaubt
    wahlberechtigt zu sein und bis zum 25.12.2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich
    umgehend im Wahlbüro der Gemeinde (Tel. 0571/40 44-248) im Rathaus melden, wenn er nicht Gefahr
    laufen will, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.


    Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis spätestens 13.01.2023 (18.00 Uhr) im Rathaus der
    Gemeinde beantragt werden. Nur in Fällen plötzlicher nachgewiesener Erkrankung werden Wahlscheine
    noch bis zum Wahltag (15.00 Uhr) ausgestellt.


    Die Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines sind persönlich (nicht telefonisch) oder schriftlich zu
    stellen. Einen entsprechenden Antrag enthält die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Auch die
    Antragstellung per E-Mail ist möglich. Hierfür sollte der auf der Homepage der Gemeinde (www.hille.de)
    bereitgestellte Vordruck verwendet werden, der in Kürze freigeschaltet wird. Alternativ kann ein Antrag
    auch mit dem Smartphone über das Einlesen des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt
    ist, gestellt werden.


    Der Antrag kann auch bereits für eine mögliche Stichwahl am 29.01.2023 gestellt werden. In diesem Fall ist
    das entsprechende Formularkästchen anzukreuzen. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, ist eine erneute
    Antragstellung dann nicht mehr erforderlich.


    Wer die Unterlagen persönlich im Rathaus beantragt, hat die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen. Das
    Rathaus ist hierfür zu den üblichen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet.


    Ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen, ein eigener Schreibstift sollte nach Möglichkeit mitgebracht werden.
    Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er
    hierzu berechtigt ist. Briefwahlunterlagen werden nur an den Wahlberechtigten persönlich oder eine
    schriftlich besonders bevollmächtigte Person ausgehändigt.


    Für die Wahl hat die Gemeinde insgesamt 12 Wahllokale eingerichtet. Die Anschrift des jeweils zuständigen
    Wahllokals kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Gegenüber der letzten Landtagswahl im
    Mai 2022 haben sich hier einige Änderungen ergeben. So wird das Wahllokal für die gesamte Ortschaft
    Hartum im Feuerwehrgerätehaus eingerichtet, das Lokal im evangelischen Gemeindehaus entfällt. In der
    Ortschaft Rothenuffeln werden die Wahllokale zusammengelegt, ebenso in der Ortschaft Oberlübbe. Sie
    befinden sich in der jeweiligen Grundschule.

    Quelle: Gemeinde Hille, 06.12.2022

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