Anmeldung Osterfeuer

    pixabay, Osterfeuer, Monika1607, 4144355
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    Brauchtumsfeuer, insbesondere Osterfeuer, haben eine lange Tradition. Sie werden seit Jahrhunderten entzündet, um den Winter zu vertreiben. Die Gemeinde Hille möchte diese Tradition fördern und unterstützt daher die Brauchtumsfeuer von Vereinen, Glaubensgemeinschaften und Organisationen, die in der Ortsgemeinschaft verankert sind.  

    Aber Brauchtumsfeuer gefährden auch die Umwelt, Klima und Tiere. Die Gemeinde Hille bittet deshalb, auf nachbarschaftliche Osterfeuer zu verzichten und die Entsorgungsmöglichkeiten bei den ansässigen Abfallentsorgungsunternehmen zu nutzen.
    Alternativ zum bisherigen Osterfeuer können Traditionsbewusste ihr Feuer auch deutlich kleiner ausfallen lassen und auf ein symbolisches Feuer, zum Beispiel in einer Brennschale, beschränken.  

    In Naturschutzgebieten und in den mit Landschaftsplänen ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten ist das Entfachen und Abbrennen von Feuern grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahmegenehmigung ist beim Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke zu beantragen.   Wer dennoch ein Osterfeuer veranstalten möchte, muss die schriftlich bis spätestens 10. März 2023 bei der Gemeinde Hille anmelden. Die Gebühr für die Bescheinigung über die Anzeige Ihres Brauchtumsfeuers beträgt 50.- €.

    Diese Frist ist zwingend einzuhalten, um die Anzeige sachgerecht prüfen zu können und um der Feuerwehrleitstelle, dem Kreis-Umweltamt sowie der Polizei Minden-Lübbecke eine vollständige Liste mit den angezeigten Osterfeuern frühzeitig übermitteln zu können.

    Die Zulässigkeit sogenannter Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) ist in § 14 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Hille geregelt. Regelungen, welche beim Abbrennen eines Brauchtumsfeuers (Osterfeuers) zwingend zu beachten sind, finden Sie in dem Merkblatt zu Brauchtumsfeuer auf der Homepage der Gemeinde Hille.  

    Quelle: Gemeinde Hille, 18.02.2023