Mit Bildungsgutschein zum professionellen Nachhilfeunterricht
(djd). Gute Nachrichten für viele Familien, deren Kind Hilfe bei schulischen Leistungen benötigt: Die Kosten für professionelle Nachhilfe können durch das „Bildung und Teilhabe“-Paket (BuT) der Bundesregierung unter bestimmten Umständen übernommen werden. Schülerinnen und Schüler erhalten dann einen Bildungsgutschein, den sie bei verschiedenen Anbietern einlösen können. Die Voraussetzung dafür besteht unter anderem darin, dass die Eltern sowieso schon Sozialleistungen beziehen. Dazu zählen zum Beispiel Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerber-Leistungen oder Wohngeld. Die Wohngeldförderung wurde zum Jahresanfang reformiert, sodass seit Januar 2023 etwa dreimal so viele Haushalte förderungsberechtigt sind wie im vergangenen Jahr.
25 Prozent der Nachhilfekinder werden staatlich gefördert
Die BuT-Gelder sollen dazu beitragen, dass alle Kinder in Deutschland die gleichen Bildungschancen haben – egal, ob die Eltern viel Geld verdienen oder nicht. Durch diese Unterstützung haben auch Familien mit geringem Einkommen eine Chance, schnelle und professionelle Hilfe zu bekommen, falls die Noten der Kinder absacken und die Motivation für die Schule sinkt. Und das kommt gar nicht so selten vor: „Derzeit werden mehr als ein Viertel unserer Schülerinnen und Schüler aus dem BuT-Paket des Bundes gefördert“, informiert Thomas Momotow vom Nachhilfeanbieter Studienkreis. Das gilt für Kinder aller Altersklassen, von der Grundschule bis zur Oberstufe.
Fachlehrer nach der Bescheinigung fragen
Der Antrag auf Förderung aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket muss bei der zuständigen Stelle, etwa dem örtlichen Jobcenter oder dem Sozialamt, gestellt werden. Um die Voraussetzungen für kostenlose Nachhilfestunden zu erfüllen, muss zudem die Schule bestätigen, dass das Kind auch tatsächlich Unterstützung beim Lernen benötigt, um seine schulischen Ziele zu erreichen. Hier sollten Eltern am besten den Fachlehrer ansprechen. Zu dem genannten Bildungspaket gehören weiterhin Leistungen für Lerntherapie, wenn sie notwendig ist, oder auch die Kostenübernahme, damit ein Kind an Schulausflügen und Klassenfahrten teilnehmen kann, sowie ein Zuschuss für Lernmaterialien.
Quelle: djd (71544), 20.03.2023, gekürzt: Verlinkung und Angebot zur Vereinbarung eines Beratungstermines herausgenommen