Um die Lärmbelastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm mit vergleichbaren Kriterien darstellen zu können, verpflichtet die EU-Umgebungslärmrichtlinie die Mitgliedsstaaten zur Erarbeitung von Lärmkarten. Anhand dieser Lärmkarten können Lärmschwerpunkte im Gemeindegebiet aufgezeigt werden.
Die Gemeinde Hille hat als lärmkartierte Kommune die gesetzliche Verpflichtung einen Lärmaktionsplan (LAP) aufzustellen. Die Inhalte des Lärmaktionsplans sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegt. Basis des Lärmaktionsplans ist insbesondere die mit Unterstützung der Kommunen vom Landesumweltamt (LANUV) durchgeführte Lärmkartierung. Ausführliche Informationen zur Lärmaktionsplanung, gesetzlichen Grundlagen, Kartierungen, Ergebnissen und Umgebungslärm finden Sie unter auf der Seite des Landes NRW im Umgebungslärmportal unter www.umgebungslaerm.nrw.de
Aktuell läuft die 4. Runde der Lärmaktionsplanung. Betrachtet werden die Einwirkungen von Straßenverkehrslärm auf die Bevölkerung.
Hierbei wurden die definierten Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr (= durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) von 8.200 Kfz/24h) untersucht.
Im Gemeindegebiet von Hille waren dies:
- die L 770 (Westliche Gemeindegrenze bis L 802 – Rahdener Straße),
- die L 766 (Östliche Gemeindegrenze bis Kreisverkehr L 772 – Holzhauser Straße),
- die B 65 (Östliche Gemeindegrenze bis L 772 – Hartumer Straße),
- die L 876 (Östliche Gemeindegrenze bis Kreisverkehr L 772 – Bergkirchener Straße) und
- die L 772 (Südliche Gemeindegrenze bis K 15 – Hauptstraße)
Im Zuge der Aufstellung des Lärmaktionsplans wird auch die Öffentlichkeit beteiligt. Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 31.01.2024 die Möglichkeit, der Gemeinde mitzuteilen, wo sie im Bereich der oben genannten Hauptverkehrsstraßen von Lärm betroffen sind, von welchen Lärmquellen sie sich am meisten belästigt fühlen und welche Maßnahmen sie sich wünschen, damit es leiser wird.
Anregungen und Mitteilungen sind an das Email-Postfach info@hille.de unter dem Stichwort: Lärmaktionsplanung 4. Runde zu senden. Selbstverständlich ist auch der Postweg möglich.
Quelle: Gemeinde Hille, 13.12.2023