An alle Kulturschaffenden im Kreis: Noch schnell eine Förderung beantragen für 2024

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    Wie in den vergangenen Jahren stehen auch für 2024 Fördermittel des Kreises Minden-Lübbecke für Kulturprojekte zur Verfügung. Kulturschaffende und –initiativen können Förderanträge bei der Kreisverwaltung einreichen. Noch bis 15. Januar läuft die Antragsfrist, Ende Januar entscheidet dann eine Jury über die Verteilung der Mittel. Sollten nach der Einreichungsfrist noch Mittel vorhanden sein, können Antragsteller auch danach noch Anträge einreichen, über die die Jury dann per Umlaufbeschluss entscheidet. Gerade in diesen für Künstlerinnen und Künstler immer noch schwierigen Zeiten dient die Kulturförderung als eigenes Programm dazu, das kulturelle Angebot in unserem Kreis noch abwechslungsreicher zu gestalten und Kulturschaffende in ihrer Kreativität zu unterstützen.

    Seit einem Kreistagsbeschluss von März 2021 gibt es die drei Richtlinien: Die Förderung der Kulturarbeit mit einem jährlichen Budget von 25.000 Euro – damit werden unbürokratisch Kulturformate aller kulturellen Genres gefördert, zum Beispiel Künstler-Honorare, Veranstaltungen oder Öffentlichkeitsarbeit. Mit der Richtlinie zur Unterstützung des Ehrenamtes in kulturellen Einrichtungen stehen jährlich 18.000 Euro zur Verfügung, um das Ehrenamt in der Kulturarbeit zu fördern und mit der Richtlinie zur Förderung von offenen Formaten der Jugendkultur werden Kulturangebote von Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Jugendliche und junge Erwachsene mit einem Jahres-Budget von 10.000 Euro unterstützt.

    Im zurückliegenden Jahr haben die Kulturförderrichtlinien insgesamt 35 Kulturprojekte mit einem Fördervolumen von über 50.000 Euro unterstützt. Wer sich gerne informieren möchte, welche Maßnahmen schon gefördert wurden, kann sich gerne auf der Internetseite des Kreises (https://www.minden-luebbecke.de/Region/Kultur) informieren – auch zur Orientierung für geplante Anträge. Dort sind auch das Antragsformular, die Bewertungskriterien für Förderanträge und die Kulturförderrichtlinien als Download veröffentlicht.

    Die neuen Kulturförderrichtlinien des Kreises sind ein konkretes Ergebnis des interkommunalen Kulturentwicklungsplans, den der Kreis Minden-Lübbecke in Zusammenarbeit mit dem Nachbarkreis Herford durchgeführt hat.

    Bei Fragen stehen Doris Wiese (0571/807-13600) und Rainer Riemenschneider (0571/807-23140) zur Verfügung.

    Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, 03.01.2024