Die Koalitionseinigung zum Solarpaket bringt auch erhebliche Vorteile für Betreiber von Biogas- und Biomethananlagen in Minden-Lübbecke. Davon ist der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler überzeugt. Wichtige Anpassungen bei den Ausschreibungsmengen für Biogas, der Gärrestlagerung sowie der Aufstockung von Güllekleinanlagen sorgen für spürbare Erleichterungen und werden die Rahmenbedingungen für Biogas- und Biomethananlagen verbessern. „Es zeigt sich, dass die FDP wirkt“, so Schäffler. Dank der FDP gebe es gravierende Vereinfachungen und Entlastungen, gleichzeitig bleibe das private Eigentum geschützt, so Schäffler weiter.
Konkret soll die Möglichkeit geschaffen werden, Ausschreibungsmengen für Biomethan auf die Biogas-Ausschreibungsmengen zu übertragen, wodurch insbesondere Altanlagen eine Anschlussförderung erhalten können sollen. Außerdem wird eine Aufstockung von Kleingülleanlagen auf bis zu 150 kW unbürokratisch möglich sein, ohne dass diese ihren Vergütungsanspruch zu verlieren drohen. Die Südquotenregelung wird abgeschafft, was den norddeutschen Anlagen wieder bessere Chancen auf einen Ausschreibungszuschlag ermöglicht. Schließlich gibt es deutliche Vereinfachungen für die Gärrestlagerung.
Zudem hat die FDP-Fraktion durchgesetzt, dass die vom Bundeswirtschaftsministerium geforderten Duldungspflichten für Netzanschlüsse und Überfahrten auf privaten Land- und Forstwirtschaftsgrundstücken vom Tisch sind. Sie sollen vielmehr nur noch für öffentliche Grundstücke gelten.
„Landwirtschaft und sinnvolle Klima- und Umweltpolitik sind keine Gegenspieler, sondern bedingen sich gegenseitig“, betont Schäffler. „Es existierten noch viele Potenziale bei den land- und forstwirtschaftlichen Energierohstoffen, die man am besten durch Investitionen und Unternehmergeist fördert, nicht durch Quoten und Verbote“, so der Abgeordnete.
Quelle: Pressemitteilung Frank Schäffler, MdB vom 17.04.2024