Informieren Sie sich über Möglichkeiten des „Entlastungsbetrages“
Das ist Alltag in der Pflegeberatung: Angehörige rufen an und fragen nach schnellen, unbürokratischen Hilfen, wenn eine Pflegesituation sich zuspitzt. Darum informieren die Zentren für Pflegeberatung regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Hilfsangebote in der Region.
Beratungsbedarf gibt es immer, wenn schnelle Hilfen im Krisenfall gesucht werden. Hilfreich ist hier in vielen Fällen der so genannte „Entlastungsbetrag“ von 125 Euro im Monat. Dieses Geld wird nicht ausgezahlt, sondern ist ein Erstattungsbetrag.
Der Betrag ist dafür da, pflegende Angehörige zu unterstützen und kann für verschiedene Dienstleistungen genutzt werden – zum Beispiel für Hilfen im Haushalt, zur Betreuung des pflegebedürftigen Menschen, für Begleitung, Besuchsdienst, Gruppenangebote oder Nachbarschaftshilfe. Wichtig zu wissen ist, dass diese Anbieter nach Landesrecht anerkannt sein müssen, um mit den jeweiligen
Pflegekassen abrechnen zu können, oder aber die Kosten erstattet zu bekommen. Nicht verwendetet Anteile können aufgespart werden, verfallen allerdings im Folgejahr jeweils zum 30.06.
Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu.
Mit dem Entlastungsbetrag können auch die Kosten einer Kurzzeitpflege oder Tagespflege anteilig bezahlt werden.
Die Fragen von pflegenden Angehörigen in der Beratung zeigen uns, dass diese Möglichkeit noch zu wenig bekannt ist. Auch gibt es Beratungsbedarf zu Fragen der Antragstellung und möglichen regionalen Anbietern solcher
Unterstützungsleistungen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Anbieter von Dienstleistungen in der Region – von der Hauswirtschaft bis zur Nachbarschaftshilfe
Auf der Webseite der Zentren für Pflegeberatung (ZPB) erklären wir in dem Informationsblatt „Anbieter anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag im Kreis Minden-Lübbecke“ die Unterschiede bei den Unterstützungsangeboten
genauer und geben eine Übersicht über die Anbieter:
Informationsblatt (ZPB): Anbieter von Hauswirtschaft, Entlastung und Betreuung
Mindener Land https://www.pflegeberatung-mindenluebbecke.de/informationsmaterial/anbieter-von-leistungen.html
Nachbarschaftshilfe – Broschüre, Musterformular, Kursangebote, weitere Informationen zur Nachbarschaftshilfe (Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz):
https://nachbarschaftshilfe.nrw
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit an die Zentren für Pflegeberatung wenden. Die aktuelle Broschüre „Nachbarschaftshilfe“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW und das Musterformular für die Pflegekasse sind online oder im Zentrum für Pflegeberatung erhältlich. Die Pflegekassen nutzen bei der Beantragung der Nachbarschaftshilfe eventuell kasseneigene Antragsformulare.
Kontakt
Zentren für Pflegeberatung im Kreis Minden-Lübbecke
Infotelefon Pflege: (0571) 807 22 807
www.pflegeberatung-minden-luebbecke.de
Quelle: B. Haarmeyer, Zentrum für Pflegeberatung Minden