Auch in diesem Jahr haben viele Kulturschaffende aus dem Kreisgebiet einen Förderantrag nach den Kulturförderrichtlinien des Kreises gestellt. Eine zehnköpfige Jury bewilligte insgesamt 23 Antragsteller*innen eine Förderung mit einem Fördervolumen von insgesamt 35.130 Euro.
Rainer Riemenschneider aus der Kreisverwaltung resümierte nach diesem fünften Jahr der 2021 im Kreistag beschlossenen neuen Richtlinien: „Anzahl und Umfang der Förderanträge zeigen, dass die Kulturförderrichtlinien des Kreises den Bedarf in der heimischen Kultur-Szene treffen. Wichtig ist es uns, regionale Kulturakteure zu fördern und zu unterstützen, damit die Vielfalt der Kulturszene in der Region erhalten bleibt und Bewohnerinnen und Bewohner ein attraktives und vielfältiges Kulturangebot vorfinden“.
Nach den Richtlinien des Kreises sind nach dem Juryentscheid auch für das laufende Jahr noch Mittel vorhanden, so dass Antragsteller bis zum 12. Mai 2025 weiterhin Förderanträge einreichen können. Nähere Informationen zu den Richtlinien finden Interessierte unter: https://www.minden-luebbecke.de/Region/Kultur.
Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, 09.04.2025