Für die Abnahme der Fischerprüfung, die zur Erlangung des ersten Fischerei-Scheines erforderlich ist, sind folgende Termine festgesetzt worden:
Montag, 9. bis Donnerstag, 12. Februar 2026
Der Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung sowie ein Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr sind spätestens bis zum 15. Januar 2026 beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, untere Fischereibehörde, 32423 Minden, Portastraße 13, einzureichen.
Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, 06.11.2025



