Silvester sicher & rücksichtsvoll – die Gemeinde Hille informiert

    Silvester bei Freunden, Foto: SG
    Silvester bei Freunden, Foto: SG

    Sicherheit, Rücksicht und Verantwortung an Silvester
    Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein Moment der Freude – doch der Einsatz von Silvesterfeuerwerk bringt jedes Jahr erhebliche Risiken und Belastungen mit sich. Zum Jahreswechsel 2024/2025 rückte die Polizei im Kreis Minden-Lübbecke zu 65 Einsätzen aus, alleine der Rettungsdienst der Mindener Feuerwehr zählte 45 Einsätze.
    Diese Vorfälle zeigen deutlich, dass Feuerwerk nicht nur festliche Stimmung erzeugen kann, sondern auch ernsthafte Gefahren birgt.


    Überfüllte Notaufnahmen in der Silvesternacht
    Die örtlichen Notaufnahmen sind rund um den Jahreswechsel regelmäßig stark überlastet. Verletzungen durch Feuerwerkskörper – von Verbrennungen bis zu schweren Hand- und Augenverletzungen – binden wertvolle medizinische Ressourcen und belasten das Gesundheitssystem erheblich.

    Schutz von Tieren – Stress und Panik vermeiden
    Haus- und Wildtiere reagieren besonders empfindlich auf die plötzlichen, lauten Knallgeräusche. Viele Tiere geraten in Panik, flüchten, verletzen sich oder stehen tagelang unter Stress. Die Gemeinde Hille appelliert daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, Rücksicht zu nehmen und alternative, tierfreundliche Formen des Feierns zu wählen.


    Umweltschäden reduzieren
    Feuerwerkskörper verursachen jährlich Tonnen an Feinstaub, Müll und chemische Rückstände, die die Umwelt belasten. Besonders in den ersten Stunden des neuen Jahres steigt die Feinstaubbelastung auf ein Vielfaches des Normalwertes. Ein bewusster Verzicht auf Feuerwerk oder der Einsatz nachhaltiger Alternativen hilft, Natur und Lebensraum zu schonen.


    Belastung für Kranke und ältere Menschen
    Der dauerhaft laute, oft nächtliche Lärm stellt für viele Menschen eine große Belastung dar. Besonders Kranke, ältere Menschen oder Personen mit erhöhtem Ruhebedarf leiden unter dem überschwelligen Geräuschpegel in der Silvesternacht.


    Rechtlicher Hinweis
    Die Gemeinde Hille weist ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden verboten ist. Dieses Verbot dient dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten und ist unbedingt einzuhalten.


    Daher bittet die Gemeinde Hille alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll zu feiern und dazu beizutragen, den Jahreswechsel sicherer, ruhiger und nachhaltiger zu gestalten.

    Quelle: Gemeinde Hille, 18.12.2025