Der Kreis Minden-Lübbecke gehört weiter zu den Gebieten, die für ein Atommüll-Endlager infrage kommen. Diesen aktuellen Arbeitsstand hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in dieser Woche einschließlich einer Karte veröffentlicht und auch dem Kreis mitgeteilt. Minden-Lübbecke und die benachbarten Landkreise bleiben also weiter im Auswahlprozess. Derzeit geht es dabei in erster Linie um bestimmte Gesteinsformationen im Boden, das Auswahlverfahren basiert auf geowissenschaftlichen Daten. Diese werden im derzeitigen Verfahren von Seiten der Fachbehörden geprüft und analysiert. Im November folgen noch weitere Informationsveranstaltungen, an denen die zuständigen Fachämter des Kreises – das Bau- und Planungsamt und das Umweltamt – teilnehmen werden.
Die BGE möchte einen möglichst transparenten und für die Öffentlichkeit leicht zugänglichen Prozess durchführen und hatte hierzu am Dienstag ihren neuesten Zwischenstand zur bundesweiten Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll veröffentlicht. Der Kreis Minden-Lübbecke sowie die kreisangehörigen Kommunen sind in den (auch gesetzlich vorgesehenen) Beteiligungsformaten vertreten und werden darüber regelmäßig informiert, um den weiteren Fortgang des Verfahrens zu begleiten. Das Vorhaben eines möglichen Endlagers im Kreisgebiet würde schließlich Auswirkungen auf die Zukunft nachfolgender Generationen haben.
Dieses ist der jetzt bekannte Sachstand:
Das Suchgebiet hat sich im gesamten Bundesgebiet aufgrund geowissenschaftlicher Abwägungskriterien erheblich verringert. Zahlreiche Regionen sind aus dem Suchverfahren ausgeschieden. Mittlerweile ist die potenzielle Fläche für ein Endlager auf weniger als 5 Prozent der Bundesfläche reduziert worden.
Im Kreis Minden-Lübbecke verbleiben bei dieser repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchung (rvSU) aufgrund geologischer Formationen weiterhin potenzielle Suchflächen. Für diese verbleibenden Gebiete stehen weitere Prüfschritte an. Auf Grundlage der rvSU und der jetzt folgenden Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) wird ein Vorschlag für die Standortregionen (weniger als 10) zu einer sogenannten übertägigen Erkundung erarbeitet werden. Das heißt, dass bisher nur die Bodenbeschaffenheit ein Kriterium war. Erst in diesem nächsten Schritt ist vorgesehen, dass die Bedingungen über der Erde erkundet werden – also ob sich an der Oberfläche beispielsweise ein Wohngebiet, ein Naturschutzgebiet, ein Gewässer oder etwas anderes befindet.
Ende 2027 wird die BGE den Vorschlag für die Standortregionen und diese anschließende Erkundung über der Erde an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) zur Prüfung übermitteln. Welche Standortregionen anschließend also übertägig erkundet werden, entscheidet auf dieser Basis abschließend der Bundesgesetzgeber.
Zum Hintergrund:
Im Jahr 2020 hatte die BGE in einem Zwischenbericht 90 Teilgebiete benannt, die nach geologischen Kriterien als Standort in Betracht kommen. Die kreisangehörigen Kommunen wurden seitdem über den Kreis Minden-Lübbecke über die entsprechenden Arbeitsstände oder Neuerungen informiert. Der neueste Sachstand wird derzeit geprüft und nach abschließender Bewertung über den Kreis an die kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet, die natürlich auch weiterhin über den Prozess der BGE informiert werden.
Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, 29.10.2026



