Zwischen dem Kreis Minden-Lübbecke und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde eine „Vereinbarung zur Unterstützung ehrenamtlicher Aktivitäten zur Bewältigung der Corona-Krise in Nordrhein-Westfalen“ geschlossen. In diesem Rahmen hat der Kreis 20.000 Euro erhalten.
- Die Gelder sind für Freiwilligenagenturen, andere rechtsfähige Engagement fördernde Einrichtungen, Nachbarschaftsinitiativen und Vereine gedacht.
- Es sollen bestehende oder neu entstehende ehrenamtliche Aktivitäten vor Ort unterstützt werden, damit die Engagierten ihre Aktionen vor allem für Seniorinnen und Senioren, erkrankte und in Quarantäne befindliche Menschen einfacher oder besser und mit angemessenen Schutzvorkehrungen umsetzen können.
- Die Mittel dürfen für entstandene und entstehende Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem 24.03.2020 genutzt werden
- Das Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung wird in diesem Zusammenhang ein entsprechendes Antragsformular im Internet zur Verfügung stellen (https://standort-minden-luebbecke.de/Corona-Infos-f%C3%BCr-Unternehmen).
- Falls der Betrag überzeichnet wird, werden für eine Bewertung festgelegte Kriterien zugrunde gelegt (z.B. Höhe des Aufwands).
- Die Auszahlung der Fördermittel soll dieses Jahr im Herbst erfolgen.
Darüber hinaus wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein Ehrenamts-Förderungsprogramm für die Versorgung in ländlichen Regionen erstellt.
Der Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 Euro und max. 8.000 Euro. Für den Kreis Minden-Lübbecke sind sechs Anträge möglich. Interessensbekundungen sind ab sofort bis zum 12.07.2020 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möglich (www.bmel.de/ehrenamt-versorgung).
Quelle: Pressemitteilung Kreis Minden-Lübbecke