Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat soeben offiziell bestätigt, dass der Kreis Minden-Lübbecke ab Dienstag, 17. August 2021, in die nächste Inzidenzstufe fällt. Da acht Tage in Folge die Inzidenz im Kreisgebiet über 35 liegt, gelten die Regeln der Coronaschutzverordnung für die Inzidenzstufe 2. Die meisten Änderungen ergeben sich für Menschen, die nicht geimpft sind: Sie müssen nun in vielen Fällen einen aktuellen Test vorlegen, um bestimmte Angebote wahrzunehmen oder an Veranstaltungen teilzunehmen.
Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt. Getestete und Genesene werden nicht mitgezählt und Kinder sind bis zum Schuleintritt von der Testpflicht befreit.
Gastronomie: Für die Innengastronomie gilt wieder die Testpflicht und die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, Außengastronomie ohne Test.
Sport: Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit Test erlaubt, kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test. Innen (einschl. Fitnessstudios) kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit bis zu 12 Personen, jeweils mit Kontaktverfolgung und Test. Außen bis zu 1.000 Zuschauer, max. 33 Prozent der Kapazität, ohne Test, innen bis zu 500 Zuschauer mit Test und Sitzordnung nach Schachbrettmuster jeweils mit Sitzplan.
Einzelhandel: Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 qm.
Freizeit: Für Freibäder, Saunen und Indoorspielplätze gilt wieder die Testpflicht mit Personenbegrenzung.
Kultur: Besuche von Konzerten innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 500 Personen (Sitzplan) sind erlaubt, dabei gibt es eine Test- und Sitzplatzpflicht, die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen und auch der Mindestabstand muss eingehalten werden.
Private Veranstaltungen (ausgenommen Partys und ähnliche Feiern) sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests und die Rückverfolgbarkeit. Im Innenbereich entfällt die Maskenpflicht am Tisch, wenn ein Sitzplan vorhanden ist.
Aktuelle Coronaschutzverordnung und entsprechende Regeln: Internetseite des Landes NRW www.land.nrw/corona sowie unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw
Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt bis einschließlich 19. August. Über weitere Maßnahmen werden wir informieren.
Quelle: Pressemitteilung Kreis Minden-Lübbecke, 16.08.2021, Bild: Bild von Orna Wachman auf Pixabay