Einschränkungen der Besuchsregel am Krankenhaus Bad Oeynhausen

Foto: Mühlenkreiskliniken / Sven-Olaf Stange
Foto: Mühlenkreiskliniken / Sven-Olaf Stange

Sonderregelung gilt vorerst bis zum 11. März

Bad Oeynhausen, 2. März 2022. Aufgrund eines Corona-Ausbruchs im Krankenhaus Bad Oeynhausen muss die aktuelle Besuchsregelung zeitlich befristet eingeschränkt werden. Bis voraussichtlich zum 11. März dürfen nur noch Palliativpatientinnen, Patientinnen im Sterbeprozess, Begleitpersonen bei Gebärenden und junge Mütter auf der Entbindungsstation sowie Patient*innen, die länger als sieben Tage im Krankenhaus liegen von einer Person besucht werden. Über Regelungen im Einzelfall entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Es gilt zudem die 2G+-Regel.
Betroffen von dem Covid-Ausbruch sind elf Personen, darunter sowohl Patientinnen und Patienten als auch Mitarbeitende. Die Einschränkung der Besuchsregelung ist eine von vielen Maßnahmen, die das eigens gebildete Ausbruchsteam unter der Leitung des Instituts für Krankenhaushygiene der Mühlenkreiskliniken ergriffen hat, um den Ausbruch einzudämmen. Allen Infizierten geht es den Umständen entsprechend gut.
An den übrigen Standorten der Mühlenkreiskliniken in Minden, Lübbecke, Rahden und in der Auguste-Viktoria-Klinik gilt die bekannte Besuchsregelung. Weitere Informationen gibt es unter: www.muehlenkreiskliniken.de/corona

Pressemitteilung, Mühlenkreiskliniken, 02.03.22

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