Aktuelle Informationen zum Abkochgebot

Foto: Pixabay - PublicDomainPictures
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Im Laufe der letzten Stunden sind Fragen zu den im Regelfall gemeinsam mit den WBV Wiehengebirge und WBV am Wiehen und den Stadtwerken Minden versorgten Ortsteilen anderer Gemeinden aufgekommen.

Das Abkochgebot wurden aufgrund der Vorgaben der Trinkwasserverordnung am Freitag bereits zu einem Zeitpunkt ausgesprochen, an dem sehr geringe Mengen an Darmkeimen am Tiefbehälter  Portastrasse der Stadtwerke Minden nachgewiesen worden sind, um jegliche Gesundheitsgefährdung der Bürger und Bürgerinnen auszuschließen.

Für die der Stadt Minden zugehörigen Ortsteile, die eine Mischversorgung mit den WBV aufweisen, wie Dützen, Hahlen, Haddenhausen gilt das Abkochgebot aus Vorsichtsgründen. Bereits hier ist der Anteil des Trinkwassers, das aus dem WBV Wiehengebirge kommt, sehr hoch, allerdings lässt sich nicht straßengenau abgrenzen, wo welches Wasser ankommt.

Generell gilt aber natürlich, dass durch die Mischung des Trinkwassers aus den Stadtwerken Minden mit dem von den Wasserbeschaffungsverbänden bereitgestellten Wasser eine weitere Verdünnung eintritt, so dass die Gesundheitsgefahr aus diesem Wasser immer geringer wird.

Daher haben wir darauf verzichtet, ein Abkochgebot für alle Ortsteile anderer Gemeinden zu verhängen, in die evtl. kleine Mengen an Mindener Wasser ins Netz gelangt sind.

Zudem wurde durch das bereits in den Vortagen erfolgte Abstellen der Brunnen an der Portastrasse die Menge des Mindener Wassers, das an die Wasserbeschaffungsverbände Wiehengebirge und am Wiehen ging, immer geringer.

Es gibt daher aus medizinischer Sicht keine Veranlassung, das Abkochgebot auf weitere Ortsteile anderer Gemeinden in Hille, Löhne oder Bad Oeynhausen auszuweiten.

Quelle: Kreis Minden-Lübbecke, 30.12.2023