Aufhebung im Versorgungsbereich des WBV Wiehengebirge
Abkochgebot für das Stadtgebiet Minden bleibt bis auf Weiteres bestehen
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Kreises Minden-Lübbecke und der Stadt Minden
Zur Keimbelastung des Trinkwassers im Gebiet der Stadt Minden gibt es einen neuen Sachstand aus dem Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke: Der Brunnen, der als Ursache für die Keimbelastung des Trinkwassers in weiten Teilen des Stadtgebiets Minden identifiziert wurde, bleibt weiterhin außer Betrieb. Am heutigen Dienstag sowie Mittwoch und Donnerstag werden weitere Proben genommen und durch ein akkreditiertes Labor ausgewertet.
Bis zur Auswertung der Proben bleibt das Abkochgebot für diese Stadtteile weiter bestehen: Bärenkämpen, Hahlen, Innenstadt, Königstor, Kutenhausen, Minderheide, Nordstadt, Rodenbeck, Stemmer und Todtenhausen.
Für die Stadtbezirke der rechten Weserseite in Minden sowie das Johannes Wesling Klinikums galt bereits seit dem vergangenen Freitag (29. Dezember 2023) die Ausnahme vom Abkochgebot, weil diese ausschließlich aus Brunnen der Stadtwerke in Huxhöhe versorgt werden. Das Gesundheitsamt des Kreises hatte das Abkochgebot am Freitag, 29. Dezember, ausgesprochen, nachdem durch die massive Hochwasserlage der vergangenen Woche es zu einer Belastung des Trinkwassers für die Stadt Minden mit Bakterien gekommen ist.
Für die Haushalte, die Trinkwasser aus dem Versorgungsgebiet des Wasserbeschaffungsverband (WBV) Wiehengebirge erhalten, kann nun Entwarnung gegeben werden. Die beim WBV entnommenen Proben waren durchgehend unauffällig, so dass das Gesundheitsamt des Kreises entschieden hat, das ausgesprochene Abkochgebot für diese Bereiche aufzuheben. Dort galt das Abkochgebot bisher als reine Vorsichtsmaßnahme. Das Abkochgebot gilt jetzt nicht mehr für die Mindener Stadtteile Bölhorst, Dützen und Haddenhausen.
Zweigeteilte Lage in Häverstädt
In Häverstädt muss differenziert werden. Weite Teile des Stadtbezirkes werden vom WBV Wiehengebirge mit Trinkwasser versorgt. Dort ist das Abkochgebot aufgehoben. Ausnahme: Die Häuser in den folgenden Straßen/Hausnummern in Häverstädt werden von den Mindener Stadtwerken versorgt (alphabetisch): Am Kohlgraben 49 – 75 und 32 – 64, Andersenweg ab Hausnummer 5, Erbeweg 45 und 47, Grimmweg, Hauffweg, Meyerweg, Nach den Bülten und Nach den Kohlwiesen. Für diese Haushalte gilt weiter das Abkochgebot. Im Zweifel sollten die betroffenen Bürger*innen ihre Wasserrechnung dahingehend prüfen, wer sie mit Trinkwasser versorgt, oder sich an ihren Vermieter wenden.
Benachbarte Kommunen
Im Versorgungsgebiet des WBV Wiehengebirge liegen auf dem Hiller Stadtgebiet außerdem die Ortsteile Rothenuffeln, Oberlübbe, Unterlübbe und Eickhorst. Da das Gesundheitsamt des Kreises für die Gemeinde Hille kein Abkochgebot ausgesprochen hatte, ist hier eine Aufhebung nicht notwendig, teilt die Pressestelle des Kreises mit.
Trinkwasser soll weiter gespart werden
Alle Haushalte im Stadtgebiet Mindens sind weiter aufgerufen, Trinkwasser zu sparen, da noch nicht alle Brunnen, die von den Mindener Stadtwerke betrieben werden, wieder am Netz sind.
Bürgertelefon
Das von der Stadt Minden eingerichtete Bürgertelefon ist unter der Nummer +49 571 89-866 ist bis auf Weiteres täglich von 9 bis 16 Uhr erreichbar. Weitere Informationen gibt es auf dieser Internetseite: www.minden.de/trinkwasser.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Kreises Minden-Lübbecke und der Stadt Minden, 02.01.2024