Mit großem Entsetzen und Empörung haben sehr betroffene Bürger*innen von Holzhausen II in Hille, die Fällung von 3 großen alten Stieleichen auf einem Privatgrundstück in der Ortsmitte von Holzhausen II miterleben müssen.
Diese 3 Bäume standen seit ca. 100 Jahren einheitlich, nah einander, wie eine kleine Eichenfamilie an dem Ort und waren ein Symbol für Biodiversität und Stabilität in einer unruhigen Zeit.
Die 3 Eichen, die über Jahrzehnte den Kreuzungsbereich der Straßen Damm und Nordhemmer Straße schmückten, die die Schulkinder morgens auf dem Weg zur Bushaltestelle begrüßten, spendeten nicht nur Lebensfreude, Schatten und Sauerstoff, sondern sind auch ein Lebensraum für viele Tiere, Vögel und Insekten.
Die Eiche (Quercus robur-Stieleiche) ist in Mitteleuropa absoluter Spitzenreiter in Sachen Artenvielfalt. 500 Insektenarten sind speziell auf die Eiche angepasst und weitere 500 leben von ihr. Hinzu bietet sie Lebensraum für viele Vogelarten und Wildtiere.
Wie kann die Sauerstoffproduktion und die CO2- Bindung einer ca. 100 Jahre alten Eiche ausgeglichen werden? Das ist nur durch Pflanzung von ca. 2000 jungen Bäumen möglich.
Es ist für uns alle unverständlich und nicht hinnehmbar, dass es erlaubt sein soll, diese beeindruckenden Bäume fällen zu dürfen.
Hat ein einzelner Investor die alleinige Macht, über die Fällung von alten historischen Eichen in unseren Dörfern zu entscheiden?
Hätte das Bauamt/Umweltamt nicht einschreiten können/müssen?
Die Angst der Menschen vor dem Laub und den Eicheln und vor dem Schatten rechtfertigt keinesfalls die Fällung, da diese wertvollen Bäume für eine lebenswerte Zukunft unserer Kinder, insbesondere in Zeiten der Klimakrise, lebensnotwendig sind.
Die Entrüstung in der Bevölkerung ist groß und wir fordern:
– Prüfung der Umstände, ob alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden und ob alternative Lösungen hätten gefunden werden können
– Schaffung von verbindlichen Regelungen, die den Schutz gemeindlicher und privater, alter und ortsbildprägender Bäume in der Gemeinde sicherstellen
– Förderung des Erhalts und der Neuanpflanzung von heimischen Bäumen, insbesondere der Stieleiche.
Zukünftige Verluste unseres Natur- und Kulturerbes gilt es dringend zu vermeiden.
Es geht hier aber nicht nur um Umwelt- und Klimaschutz, sonders es geht auch um die Wertschätzung und um das Wissen über diesen nicht ersetzbaren Verlust der Bäume, sowie um die Identität und Lebensqualität in unseren Dörfern.
Das Ziel muss es sein, solche Vorfälle auf privaten und öffentlichen Flächen in Zukunft zu verhindern und einen aktiven Beitrag zum Schutz und Erhalt unserer 100- jährigen Bäume zu leisten.
Quelle: Leserbrief + offener Brief, inkl. Foto per E-Mail 11.12.2024
Rückmeldungen
Wir haben der Gemeinde Hille und den Parteien angeboten, eine öffentliche Rückmeldung zu diesem Beitrag zu veröffentlichen. Nach der Rückmeldung der Gemeinde Hille haben wir auch den Kreis Minden-Lübbecke kontaktiert.
Rückmeldung Susanne Steuber (SPD) am 12.12.2024:
Meine persönliche Meinung dazu: Die Gemeinde Hille beschäftigt sich mit dem Thema Nachhaltigkeit. Wir wurden in die LAG 21 aufgenommen. Im Rahmen dieses Projektes wäre eine Baumschutzsatzung eine Möglichkeit, damit die Fällung nicht einfach möglich ist
Mit freundlichen Grüßen S.Steuber SPD Hille
Rückmeldung Gemeinde Hille am 12.12.2024:
Die Bäume wurden auf der Fläche eines Privateigentümers gefällt. Hier gibt es keine Eingriffsmöglichkeiten von Seiten der Gemeinde. Bei dem Flurstück 118 im Kreuzungsbereich ist der Kreis Minden-Lübbecke Eigentümer. Dieser wäre ggf. Ansprechpartner, sofern außerhalb der privateigenen Fläche Bäume gefällt wurden. Eine gemeindeeigene Fläche ist dort nicht vorhanden.
Rückmeldung Nikolaus Netzel (FDP) am 13.12.2024
Die Entfernung der alten Bäume ist sicher bedauerlich, ich sehe hier aber kein ausuferndes Problem und meist hat eine solche Entfernung gute Gründe. Wir alle beschweren uns über zu viel Bürokratie und ausufernde Kosten bei den Behörden, eine Baumschutzsatzung muss aber nicht nur erstellt, sondern auch kontrolliert und durchgesetzt werden. Das bedeutet mehr Arbeit für die Verwaltung und die muss bezahlt werden. Solange es hier also kein wirkliches Problem über Einzelfälle hinaus gibt, bin ich gegen eine solche Satzung.
Rückmeldung Kreis Minden-Lübbecke am 17.12.2024
Die drei Bäume standen auf einem Privatgrundstück. Augenscheinlich hat hier der Eigentümer den Baumbestand beseitigt. Das darf er in der Zeit zwischen dem 1.10. und 28.2. tun, wenn keine anderen rechtlichen Belange (Baumschutzsatzung, Naturdenkmal oder Festsetzungen zum Erhalt etc.) dagegenstehen. Da haben wir keine Handhabe. Der noch stehende Baum befindet sich auf einem Grundstück des Kreises und wurde nicht beseitigt.
Anmerkung Redaktion: erste Rückmeldung am 12.12.2024, Rückmeldung etwas gekürzt