Sportförderung des Kreises für das Jahr 2025

    Symbolbild - Sportfest Oberlübbe, Hiller Anzeiger
    Symbolbild - Sportfest Oberlübbe, Hiller Anzeiger

    Für das Jahr 2025 stehen Fördermittel des Kreises Minden-Lübbecke für Projekte und Maßnahmen im Sport zur Verfügung. Neben der institutionellen Unterstützung des Kreissportbundes Minden-Lübbecke, können ab sofort Sportvereine und -verbände Förderanträge bei der Kreisverwaltung einreichen.

    Drei weitere Richtlinien zur Sportförderung wurden im Jahr 2024 auf den Weg gebracht. Neben der Förderung des Leistungssports sowie der Förderung von Sportveranstaltungen ist seit letztem Jahr die neue Schwerpunktförderung Sport in Kraft. Diese priorisiert folgende Handlungsempfehlungen aus den Themenbereichen moderner Sportverein und Bewegungsförderung in Kitas und Schulen des Sportentwicklungskonzeptes im Mühlenkreis. Die wesentlichen Handlungsempfehlungen in diesem Jahr sind: Die Unterstützung des Ehrenamtes in Sportvereinen, die Stärkung der Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen sowie der Ausbau der Kommunikation und die Zusammenarbeit der Sportvereine.

    Antragsfrist in der Schwerpunktförderung Sport ist der 31. März 2025. Im April entscheidet anschließend eine sportfachliche Jury über die Verteilung der Mittel. Mit den Mitteln über die Sportförderrichtlinien möchte der Kreis Minden-Lübbecke das vielfältige sportliche Angebot verbessern und Sportvereine unterstützen. 2024 konnten über die Sportförderrichtlinien mehr als 22 Sportprojekte mit einem Fördervolumen von rund 24.000 Euro unterstützt werden.

    Die Sportförderrichtlinien sind als Download auf der Internetseite des Kreises veröffentlicht. Dort finden Interessierte ebenfalls das Antragsformular. Bei Fragen stehen Fabian Breuer (0571/807-13603) und Rainer Riemenschneider (0571/807-13482) zur Verfügung.

    Quelle: Medieninformation Kreis Minden-Lübbecke, 18.12.2024