Regionalplan OWL: Mögliche Ausweitung eines Gewerbegebietes zu einem Industrie- und Gewerbegebiet mitten in der Stadt Rahden im Gespräch – Dann auch Wohngebiete betroffen.

PRESSEMITTEILUNG AKTIONSBÜNDNIS LEBENSWERTES RAHDEN

Über eine Änderung des aktuell diskutierten neuen Regionalplans OWL könnte das Gebiet entlang der Bahnstrecke in der Stadt Rahden (Kreis Minden-Lübbecke) fast vollständig zu einem Gewerbe- und Industriegebiet (GIB) umgewidmet werden. Das „Aktionsbündnis lebenswertes Rahden e.V.“ fordert eine Änderung: „Das geplante Vorhaben darf keinesfalls in der im Fachbeitrag Wirtschaftsflächenentwicklung (2017) dargestellten Form Eingang in den neuen Regionalplan finden. Die ermöglichte massive Ausweitung von Industrie mitten in der Stadt ist ein Schlag ins Gesicht aller Einwohner rund um das Bahngebiet“, kommentiert Marion Spreen, Vorsitzende des Aktionsbündnisses die Pläne entsetzt. In dem „Fachbeitrag Wirtschaftsflächenentwicklung zum zukünftigen Regionalplan OWL“ wurde das entsprechende Vorhaben bereits 2017 detailliert ausgeführt. Auf diesem Fachbeitrag basiert der jetzt zu verabschiedende Regionalplan.

Von der Weher Straße bis zur Mindener Straße sollen demnach alle Flächen – unter anderem heutige Wohngebiete – zu Gewerbe- und Industriegebieten (GIB) werden. Wohl auch, weil sich die anliegenden Straßen für den Schwerlastverkehr eignen. In „Planungsdeutsch“ wird im dem über 440 Seiten mächtigen Dokument, das im Auftrag der Städte und Gemeinden des Kreises Minden-Lübbecke erstellt wurde, von der Schaffung eines „GIB“ in einem 10,9 Hektar großem Gebiet unter dem Namen „An der Bahn“ gesprochen. „GIB“ steht dabei für ein „Gewerbe- und Industriegebiet“. Dabei sind 5,4 Hektar im Gebiet noch nicht als Wirtschaftsfläche ausgewiesen. Die Planer nennen es verharmlosend „Arrondierung“ (französisch arrondir ‚abrunden‘. Darunter versteht man den Einbezug angrenzender Flächen). Das „GIB“ soll – laut Definition im Textteil des Regionalplans – „der Erweiterung vorhandener und der Ansiedlung neuer oder zu verlagernder – insbesondere emittierender – Gewerbe- und Industriebetriebe dienen“. „Bei derart grundlegenden Änderungen ist es die Aufgabe der Stadt, die Bürger zeitnah zu informieren. Natürlich ist eine große Versammlung momentan nicht möglich. Aber es gibt sicherlich Mittel und Wege eine Informationsveranstaltung, unter strengen Hygienemaßnahmen, in großen Räumlichkeiten oder auch online durchzuführen, so wie es bereits im September 2020 angeregt wurde“, meint die Vorsitzende des Aktionsbündnisses.

„Sollte das Vorhaben in der im Fachbeitrag dargestellten Form tatsächlich Eingang in den Regionalplan finden, stünde beispielweise aus planungsrechtlicher Sicht einer Erweiterung der Firma Meierguss und der dazugehörigen Eisengießerei bis hin zur Mindener Straße nichts mehr im Wege“, sagt Spreen: „Man muss sich auch vor Augen führen, dass in einem Industriegebiet ganz andere Lärmwerte gelten. Aktuell darf der Schallpegel in der Nacht 45 Dezibel nicht überschreiten. In Industriegebieten dürfen laut der Rechtsvorschrift „TA Lärm“ dann bis zu 70 Dezibel nachts ausgestoßen werden. „Ob das in Rahden dann auch so umgesetzt wird, ist der Öffentlichkeit nicht bekannt. Viele Bürger wissen gar nicht, welche Auswirkungen ein Regionalplan auf das Leben der Menschen in den nächsten Jahrzehnten haben wird. Die Ankündigung einer Erweiterung der Produktion der Eisengießerei und der Einführung einer kompletten dritten Nachtschicht, lässt bei den Bürgern die Alarmglocken klingeln“, erklärt Spreen. Mit Sorge betrachten die Anrainer folgende Ankündigung der Planer: „Der Fachbeitrag kann in dem Zeitraum des in der Aufstellung befindlichen Regionalplanes OWL durchaus als Selbstbindung der Kommunen für die Anmeldung von Änderungen und Entwicklungen von Wirtschaftsflächen in dem Kreisgebiet angesehen werden.“

Die Diskussion über den Entwurf des Regionalplans OWL geht indes in die heiße Phase. Noch bis zum 31. März 2021 können sich Bürger mit Stellungnahmen bei der Bezirksregierung Detmold melden. „Wir werden uns auf alle Fälle mit einer fachlichen Stellungnahme beteiligen. Leider wurde mit den Anwohnern niemals über diese Pläne von 2017 gesprochen. Auch nicht, als 2018 die Straße „Auf der Welle“ in eine Werkstraße umgewidmet wurde. Wir wünschen uns von der Stadt Rahden mehr Transparenz, und dass sie sich auch für die Beibehaltung des Wohngebietes und somit für den Schutz und die Gesundheit der Menschen, einsetzen“, sagt Daniela Ortgies vom Aktionsbündnis. Grundsätzlich soll es nach Vorstellungen des Aktionsbündnisses auch weiter Entwicklungsmöglichkeiten im Bahngebiet geben. „Mit einer Kategorisierung als ASB („Allgemeines Siedlungsgebiet“) könnten wir durchaus leben. Dann würde Wohnen und Gewerbe nebeneinander möglich sein, aber emittierende Großindustrie könnte sich nicht auf maximal 10 Hektar ausbreiten dürfen“, sagt Spreen: „In der Sitzung des Wirtschaftsförderungsausschusses am kommenden Donnerstag, dem 04. März 2021, um 17.00 Uhr in der Aula des Gymnasiums, soll erneut über die Planungen des Regionalplanes OWL informiert werden. Sollte es Abweichungen von den Planungen für das GIB „An der Bahn“ aus dem Fachbeitrag 2017 geben, würden wir uns freuen, wenn die entsprechenden Informationen und Änderungen dann der Öffentlichkeit vorgestellt werden würden.“

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Fachbeitrag Wirtschaftsflächenentwicklung zum zukünftigen Regionalplan Ostwestfalen-Lippe  für das  Kreisgebiet Minden-Lübbecke

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/gewerbe-_und_industrieflaechenkonzept_kreis_mi-lue.pdf

Auszug: Fachbeitrag Wirtschaftsflächenentwicklung zum zukünftigen Regionalplan OWL (2017), S. 367 „An der Bahn“

https://www.aktionsbuendnis-rahden.de/wp-content/uploads/2021/03/Auszug-Seite-367-Wirtschaftskonzept-Minden-Luebbecke-gewerbe-_und_industrieflaechenkonzept_kreis_mi-lue.pdf

TA Lärm: Unter 6.1  Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm

Pressemitteilung Aktionsbündnis lebenswertes Rahden (Kurz „AB-LR“), 02.03.2021